Tunesien-Liebe

Heiratsvisum für Deutschland

Unterlagen - Gebühren - Übersetzungen



Alle Staaten der europäischen Gemeinschaft haben trotz ihrer Gemeinsamkeiten unterschiedliche Visumsbedingungen für Besucher und Einwanderer.

Die auf dieser Seite beschriebenen Bedingungen für ein Visum  für einen Tunesier gelten daher nur für Deutschland!

Trotz der Bemühungen um die Darstellung der aktuellen Regelungen können sich jederzeit auch kurzfristig durch geänderte Rechtsgrundlagen oder Dienstanweisungen Änderungen der Verfahren ergeben, sogar innerhalb desselben Bundeslandes in Deutschland.


Insofern können die hier beschriebenen Hinweise nur als Anhaltspunkte dienen, eine rechtsgültige, aktuelle und rechtsgültige Auskunft können nur die jeweiligen Behörden erteilen!


Visum zur Eheschließung für Deutschland (Vorbereitungen)

Soll die Heirat zwischen einem tunesischen und deutschen Partner in Deutschland stattfinden, so wird hierfür eine Variation des  "Visum zur Familienzusammenführung (FZF-Visum)" benötigt.

Da es aber zum Zeitunkt des Reiseantritts ja noch keine geschlossene Ehe gibt, ist diese Form des Visums eher eine Zwischenstufe zwischen dem Touristen- und dem Familienzusammenführungsvisum. Ähnlich wie beim Touristenvisum, besteht hier auch kein Rechtsanspruch auf die Erteilung.

Da die für eine Eheschließung in Deutschland notwendigen Schritte kaum irgendwo in ihrer Gesamtheit erläutert werden, hier eine schrittweise Übersicht.

Es wird hier jedoch nur der "einfache" Fall berücksichtigt, in dem zwei Personen heiraten, die beide noch nicht verheiratet waren und kinderlos sind - bei Geschiedenen müssen noch zusätzliche Unterlagen (Scheidungsurteil etc.) vorgelegt werden, die fallweise bei den beteiligten Behörden (namentlich beim Standesamt und der Deutschen Botschaft) erfragt werden können.
Das deutsche Standesamt gibt einen sogenannten "Laufzettel" aus, auf dem die Unterlagen, die für diese konkrete Eheschließung benötigt werden, genau bezeichnet sind. Dieser Laufzettel wird später auch bei der Deutscnen Botschaft benötigt (siehe unten).

Zunächst muß die Eheschließung bei einem deutschen Standesamt (am Wohnort des deutschen Partners) angemeldet werden.
Dies wiederum ist nur möglich, wenn die Ehefähigkeit des tunesischen Partners gewährleistet ist. Da die tunesischen Behörden für diesen Zweck aber kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muß, zusammen mit dem Antrag auf Eheschließung, auch eine Befreiung von diesem Zeugnis beantragt werden. Beide Anträge werden zusammen gestellt.

Für die genannten Anträge benötigt der tunesische Partner:

1) Tunesische Geburtsurkunde
mit dem Vermerk "für Eheschließung". Dieser Vermerk wird in Tunesien nur dann angebracht, wenn diese Person den Behörden als unverheiratet bekannt ist. Die Urkunde kostet etwa 1 Dinar und ist gegen Vorlage des tunesischen Personalausweises (Carte Identite, CIN) bei jeder Stadtverwaltung in Tunesien erhältlich. Sie wird sofort ausgestellt.
Die Urkunde sollte nach Möglichkeit in lateinischer  Schrift ausgestellt sein, um spätere Probleme (bei der Transliteration arabisch-lateinisch des Übersetzers) zu vermeiden. Man achte insbesondere darauf, daß alle Namen und Orten in allen Urkunden und Papieren stets identisch geschrieben sind!
Die Geburtsurkunde darf bei der Vorlage beim Standesamt in Deutschland nicht älter als 6 Monate sein!

2) Tunesische Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung kostet etwa 2 Dinar und ist bei der Polizeistation des Bezirkes, in dem die Person wohnt, erhältlich. Sie wird sofort ausgestellt.
Die Urkunde sollte nach Möglichkeit in lateinischer  Schrift ausgestellt sein, um spätere Probleme (bei der Transliteration arabisch-lateinisch des Übersetzers) zu vermeiden.
Oft ist sie zweisprachig, arabisch auf der Vorder- und französisch auf der Rückseite.
Die Meldebescheinigung muß bei der Vorlage beim Standesamt in Deutschland so aktuell wie möglich sein, also eher Tage als Monate alt!

3) Tunesischer Reisepaß
Hat eine Person noch keinen Reisepaß, so kann der bei der Polizeistation des Bezirkes, in der die Person wohnt, gegen Vorlage des tunesischen Personalausweises (CIN) beantragt werden. Die Ausstellung kostet etwa 80 Dinar und dauert nominell etwa 15 Tage, es kann in der Realität aber auch schon einmal bis zu 2 Monate lang dauern.
Da der Reisepaß später bei der Beantragung des Visum noch für länger als 6 Monate gültig sein muß, sollte er also jetzt zu diesem Zeitpunkt noch entsprechend länger gültig sein oder frühzeitig verlängert werden.


  
Beglaubigung - Legalisation

Die tunesische Geburtsurkunde und die tunesische Meldebescheinigung müssen in Tunesien beglaubigt werden. Dieser Vorgang wird auch "Legislation" genannt. In ihm wird bestätigt, daß die beglaubigte Urkunde echt und auch außerhalb des Ausstellbezirkes gültig ist.

Da die Dokumente aber nicht nur in einem anderen Bezirk Tunesiens, sondern sogar in eine anderen Land verwendet werden sollen, werden hierfür gleich mehrere Beglaubigungen benötigt, die zwingend in der folgenden Reihenfolge stattfinden müssen (eine Behörde muß stets die vorherige bestätigen). Es ist wichtig, daß sämtliche Beglaubigungen stets auf den Originalen stattfinden, Kopien werden grundsätzlich nicht akzeptiert und können nur für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.
  1. Beglaubigung durch das Governorat, in dem der ausstellende Bezirk liegt. Die Beglaubigung findet sofort statt und kostet weniger als 5 Dinar.

  2. Beglaubigung durch das tunesische Außenministerium in Tunis. Die Beglaubigung findet Montag-Freitag in der Zeit von etwa 09:00-12:00 Uhr statt und kostet ca. 5 Dinar, die Person wird nur allein eingelassen. Die Wartezeit beträgt etwa 1-1,5 Stunden.

  3. Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft in Tunis (bis zu 200 Dinar, je nach Anzahl und Art der Dokumente). Die Abgabe ist Montag-Freitag zwischen etwa 8:00 und 10:00 Uhr möglich. Mit 2-3 Stunden Wartezeit nach dem Einlaß ist zu rechnen, die Person wird nur alleine eingelassen. Achtung: Die beglaubigten Unterlagen können erst am nächsten Arbeitstag um etwa 13:00 Uhr wieder abgeholt werden!Die Deutsche Botschaft verlangt wahrscheinlich einen Nachweis, wozu ihre Beglaubigung verwendet werden soll - dies kann man am besten nachweisen, wenn man einen sogenannten "Laufzettel" (siehe oben) des deutschen Standesamtes vorlegt, auf dem alle Unterlagen aufgeführt sind, die das Standesamt verlangt.
 

Übersetzung

Danach muß eine Übersetzung der tunesischen Geburtsurkunde und  Meldebestätigung in die deutsche Sprache stattfinden, die von einem für den deutschen Gerichtsbezirk staatlich anerkannten Übersetzer in Deutschland beglaubigt werden muß, sinnvollerweise findet die Übersetzung dann auch gleich bei diesem in Deutschland statt (bis zu 300 Euro).



Befreiungsantrag

Alle diese beglaubigten und übersetzten Dokumente dienen als Anlage zum "Antrag auf Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis", der als nächstes beim deutschen Standesamt gestellt werden muß.

Der Antrag muß natürlich von der tunesischen Person, die die Befreiung benötigt, persönlich gestellt werden.
Da dies aber normalerweise nicht möglich ist, weil sie sich ja in Tunesien befindet, kann der deutsche Partner bevollmächtigt werden, den Antrag zu stellen.
Diese Vollmacht muß auf einem beim Standesamt erhältlichen Formblatt erteilt werden und ist mit einer weiteren Vollmacht kombiniert, mit der der deutsche Partner auch bevollmächtigt wird, die Eheschließung für den tunesischen Partner mit anzumelden - es werden also insgesamt zwei Vollmachten, entsprechend der zwei Anträge, die gestellt werden, benötigt.

Der Antrag auf die Befreiung wird nun vom Standesamt an das zuständige Oberlandesgericht weitergeleitet, das schließlich über die Befreiung entscheidet. (abhängig vom Einkommen, ca. 70 Euro) Diese Entscheidung nimmt bis zu 3 Monate Zeit in Anspruch, kann aber auch schon nach 2 Wochen vorliegen.

Nachdem das Oberlandesgericht die Befreiung erteilt hat, kann nun beim Standesamt ein Termin für die Hochzeit festgelegt werden.
Dieser sollte mindestens 6-8 Wochen in der Zukunft liegen, da die Visumserteilung einige Wochen Zeit in Anspruch nimmt. Maximal können es jedoch nur 6 Monate sein, da die Befreiung nur für 6 Monate ausgesprochen wird.
Ein Termin, der 3-4 Monate in der Zukunft liegt, dürfte daher eine sinnvolle Wahl sein.


Visum zur Eheschließung in Deutschland (Antrag)

Nach dem die Vorbereitungen abgeschlossen sind, ist jetzt die Beantragung eines Visums bei der Deutschen Botschaft in Tunesien möglich.


Hierfür benötigt der tunesische Partner:

0) Das ausgefüllte Antragsformular (siehe unten) zweifach

1) Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate lang gültig sein muß

2) Reisepaßkopie und Meldebescheinigung (Original) des deutschen Partners

3) Bestätigung des deutschen Standesamtes über den Termin der Eheschließung (im Original) bzw. dem Nichtvorliegen von Hindernissen für die Eheschließung

4) Nachweis über den bestandenen deutschen Sprachtest A1 beim Goethe-Institut in Tunis (im Original)

5) Ca. 75 Euro Gebühren (Barzahlung in Dinar zum Tageskurs)


Dieser Visumsantrag wird nun über das Bundesamt in Köln an das jeweilige Ausländeramt des Bezirkes, in dem der deutsche Partner wohnt, geleitet. Beim Bundesamt kann auch direkt über den Stand der Weiterleitungen nachgefragt werden.

Als nächstes werden dann oftmals und zeitgleich der deutsche Partner beim Ausländeramt und der tunesische Partner bei der Deutschen Botschaft zu einer Befragung gebeten, bei der die beiden einige Fragen beantworten müssen, mit denen festgestellt werden soll, daß die Absicht zur Eheschließung ernsthaft ist ("Abwehr einer "Scheinehe").

Der deutsche Partner muß zusätzlich Unterlagen über seine Wohnsituation und seine Einkommensverhältnisse vorlegen und, wie beim Touristenvisum, eine Verpflichtungserklärung für die Zeit von der Einreise des tunesischen Partners bis zur Hochzeit abgeben.

In dieser Verpflichtungserklärung bestätigt der Deutsche zum einen, über genügend Wohnraum und Einkommen zu verfügen, um einen Gast einzuladen (maßgeblich ist hier, grob gesagt, der Sozialhilfesatz).
Er verpflichtet sich außerdem, dem deutschen Staat (jedoch nicht Firmen oder Privatleuten!) alle Auslagen zu ersetzen, die womöglich für die eingeladene Person aufgewendet werden müssen (z.B. bei Unfall, Krankheit, krimineller Aktivität, etc.).
Da dies eine sehr weitreichende Erklärung ist, die den Einlader mit mehreren tausend Euro belasten kann, sollte eine Verpflichtungserklärung nur nach sehr genauer Überlegung abgegeben werden!

Von der Verpflichtungserklärung scheinen das Auswärtige Amt und die Ausländerbehörde neuerdings in einigen Fällen abzusehen, im neuesten Merkblatt der Botschaft vom November 2011 ist sie nicht mehr als notwendig aufgeführt und einige Ausländerämter und auch die Botschaft selbst haben gegenüber Antragstellern in letzter Zeit darauf verzichtet.

In der Zwischenzeit hat die Ausländerbehörde noch geprüft, ob über den tunesischen Partner irgendwelche Erkenntnisse von Strafverfolgungs- oder Zollbehörden vorliegen.

Verläuft die Befragung des deutschen Partners positiv, ist der Wohnraum groß genug und das nötige Einkommen vorhanden, so daß eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden kann, und liegen für den tunesischen Partner keine Hinderungsgründe rechtlicher Natur (z.B. Einreisesperre, unbezahlte Geldstrafen) vor, dann fertigt das Ausländeramt eine positive Stellungnahme zum Visumsantrag und leitet diese elektronisch an die Deutsche Botschaft in Tunis zurück.

Ist dort auch die Befragung des tunesischen Partners positiv verlaufen, wird dieser von der Botschaft angerufen und aufgefordert, nunmehr eine Flugticketreservierung und einen  Krankenversicherungsnachweis für Deutschland für 3 Monate, beginnend mit dem Tag des Fluges, vorzulegen.

Die Krankenversicherung für Europa muß mindestens eine Deckungssumme von 30.000 Euro für die Dauer der beabsichtigte Reise aufweisen.
Eine solche Versicherung kann der Eingeladene in Tunesien bei jeder Versicherung für sich selbst abschließen. Sie kann auch vom Einlader in Deutschland bei einigen Versicherungen für den Gast abgeschlossen werden und kostet in beiden Fällen je nach Gesellschaft etwa 50-100 Euro für 3 Monate.

Mit der Vorlage dieser Nachweise wird dann ein drei Monate gültiges nationales Visum (Kategorie D) erstellt und der Reisezweck (Eheschließung mit xxxxx) in das Visum eingetragen.

Mit diesem Visum ist es möglich, auch andere Staaten als Deutschland (auch anstelle von!) zu bereisen, es ist also ebenso ein "Schengen-Visum", wie das Touristenvisum!

Aber selbstverständlich "zwingt" es die Person nicht, auch tatsächlich zu heiraten - entschließt sich die Person in Deutschland gegen eine Heirat, dann muß sie am Ende der Visums-Zeit wieder nach Tunesien zurückkehren, ganz wie bei einem normalen Touristenvisum auch.


Antragsformular Nationales Visum (Auswärtiges Amt Deutschland)

(Nationales Dauer-Visum, pdf - Datei)

in deutsch und arabisch



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