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| Kinder
werden nicht, wie in vielen europäischen Ländern
extrem, oft übertrieben, umsorgt und gehätschelt,
sondern sozusagen als "normale" Familienmitglieder behandelt. Auch wenn in höheren Bildungsschichten ein Umdenken stattfindet, wird mit Kindern generell wenig "unternommen", es wird mit ihnen wenig gespielt, sie werden weitgehend nicht künstlerisch oder intellektuell gefördert und haben einen weitgehend an natürlicher Schlaf- und Wachphase strukturierten Tagesablauf (sie sitzen auch abends z.B. bei den Eltern, bis sie einschlafen und dann ins Bett gebracht werden). Das Fernsehen als ein in Tunesien überall und ununterbrochen laufendes Medium übernimmt oft die Rolle eines Babysitters. Zwar kümmert sich jeder tunesische Erwachsene um Kinder, nimmt sie für einen Moment auf den Arm und spricht mit ihnen, doch dies begründet keinesfalls die von Urlaubern oft auf den ersten Blick geäußerte Vermutung der "besonderen Kinderliebe". Kinder jeden Alters sind vielmehr in so gut wie jedem Haus ständig vorhanden und werden daher als ein natürlicher Bestandteil der Umgebung begriffen, jedoch keinesfalls als ein so schützens- und liebenswertes Gut behandelt, wie es in einigen Staaten Europas heutzutage üblich ist. Kinder dürfen in Tunesien, im Gegensatz zu einigen Staaten Europas, geschlagen werden – dies ist jedoch nur dann gesetzlich erlaubt, wenn der Schläger für das Kind auch erziehungsberechtigt ist. Kinder werden in Tunesien mit dem 20.Lebensjahr volljährig, unterliegen aber in der Realität, wenn sie unverheiratet sind, weiterhin der Autorität durch die Eltern, für viele gilt dies auch noch nach einer Ehe.
Kinder werden üblicherweise mit 5 Jahren eingeschult und durchlaufen dann eine verpflichtende 9-10jährige Schulzeit, davon die ersten 6 Jahre in einer Primarschule (vergleichbar einer Grundschule).
Jedes Kind eines muslimischen Vaters erhält durch seine Geburt stets und automatisch die Religionszugehörigkeit "Muslim". Dem Vater obliegt die religiöse Pflicht, sein Kind in den Regeln der Religion zu unterweisen, damit wird bei Jungen meist eher begonnen (ca. 9 Jahre), als bei Mädchen (ca. 12 Jahre). |
Nach einer Scheidung wird in Tunesien, ähnlich wie auch in Europa, beiden Eltern eines Kindes das Sorgerecht zugesprochen und es wird meist von der Mutter ausgeübt (weil das Kind auch meist bei ihr wohnt). Es gibt allerdings in Tunesien Rechte, die stets bei Vater verbleiben, und hierzu gehört als wichtigstes das Recht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dies führt u.a. dazu, daß auch die Mutter eines Kindes das Land mit dem Kind nicht verlassen kann, ohne dafür die schriftliche Genehmigung des Vaters vorzuweisen. Diese Genehmigung kann nicht durch einen tunesischen Ehevertrag (oder eine "Dauergenehmigung" ausgeschlossen werden) und kann vom Vater jederzeit, auch noch in letzter Minute, widerrufen werden. Man kann es auch so ausdrücken. Die Mutter hat das "Recht" ihr Kind zu erziehen und der Vater hat das "Recht" auf die gesetzliche Vertretung des Kindes, entscheidet also grundsätzlich im Namen des Kindes über alle relevanten Dinge.
Die sogenannte "Kindesentführung" eines Kindes eines muslimischen Vaters in ein muslimisches Land ist insofern nach den Gesetzen dieser Länder auch keine "Entführung", sondern die legale Ausübung des väterlichen Rechtes. Tunesien hat das Internationale Abkommen über Kindesentführungen nicht unterzeichnet. Unter dem Strich steht also, daß ein Vater seinem Kind jederzeit (bis es volljährig ist) die Ausreise aus Tunesien verweigern darf und kann. Das Sorgrecht für ihr muslimisches Kind erhält eine Europäerin in Tunesien nur dann und nur solange, als wie sie 1) in Tunesien lebt - und - 2) die Gewähr dafür bietet, daß das Kind gemäß islamischen Prinzipien und in einer moralisch einwandfreien Umgebung erzogen wird Die Mutter muß also nicht selbst Muslimin sein, allerdings würde, z.B. nach einer Scheidung, ihre Wiederheirat mit einem Nicht-Muslim oder gar eine "wilde Ehe" mit einem solchen sehr wahrscheinlich die Voraussetzung unter (2) verletzen, so daß sie dann ihr Sorgerecht verlieren könnte. Kinder eines tunesischen Vaters haben, egal wo sie geboren werden, grundsätzlich die tunesische Staatsbürgerschaft und werden bei einem Aufenthalt in Tunesien ausschließlich als tunesische Staatsbürger betrachtet, die auch nur mit tunesischen Ausweispapieren einreisen dürfen. Dies bedeutet, daß europäische Botschaften bei Problemen in den meisten Fällen nicht eingreifen können (das können sie nur bei Staatsbürgern, die NICHT auch die Staatsbürgerschaft des Gastlandes haben). |
Eltern sind unbeschränkt unterhaltspflichtig für ihre Kinder, und diese Unterhaltspflicht steht an erster Stelle (also vor der Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, Großeltern, etc.). Die Höhe des Unterhalts richtet sich natürlich nach tunesischen Verhältnissen, ebenso wie die Höhe des ...
Das Kindergeld in Tunesien beträgt - für das erste Kind 7,320 Dinar - für das zweite Kind 6,506 Dinar - für das dritte Kind 5,693 Dinar Berechtigte erhalten das Kindergeld zusammen mit ihrem Lohn monatlich ausgezahlt.
Während Jungen meist ein großer Freiraum gelassen wird, werden Mädchen schon in frühen Jahren auf ihre spätere Rolle als Ehefrau in Tunesien vorbereitet und beginnen schon im Kindesalter damit, Arbeiten im Haus zu übernehmen. Ausgang und Freizeit von Mädchen sind durch die Familie üblicherweise streng reglementiert und werden kontrolliert, Verstöße werden bestraft. Eine der Folgen dieser Erziehung ist es, daß Mädchen in der sozialen Entwicklung in der Familie (Hausarbeiten, Organisation von Familienfesten, Kindererziehung, etc.) deutlich vor gleichaltrigen Mädchen in vielen europäischen Staaten rangieren, bei Beziehungen zum anderen Geschlecht aber besonders naiv und unerfahren sind, wobei die schienbare Differenz nicht selten 4-5 Jahre beträgt. Daß es in Tunesien in der Schule keinen "Aufklärungsunterricht" gibt und Themen sexuellen Inhaltes auch in der Familie stark tabuisiert sind, trägt ebenfalls erheblich mit dazu bei. Jungen hingegen unterliegen nur wenig Restriktionen zur Freizeitgestaltung und werden in der Familie, auch von den Schwestern, stets zuvorkommend behandelt, um nicht zusagen: bedient - womit sie sich, quasi von Kindesbeinen an, ihres höheren "Wertes" und Vormachtstellung bewußt werden. Das Sammeln von Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht vor der Ehe ist bei Jungen zwar nicht erstrebenswert, doch gesellschaftlich akzeptiert. | |||||||||